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   BSG, 28.04.1977 - 12 RK 25/76   

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https://dejure.org/1977,3152
BSG, 28.04.1977 - 12 RK 25/76 (https://dejure.org/1977,3152)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1977 - 12 RK 25/76 (https://dejure.org/1977,3152)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1977 - 12 RK 25/76 (https://dejure.org/1977,3152)
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 66/75

    Beitragspflicht zur Krankenversicherung und Rentenversicherung für Aushilfskräfte

    Auszug aus BSG, 28.04.1977 - 12 RK 25/76
    Sie rügen sinngemäß eine Verletzung der §§ 165, 168, 1227, 1228, 1396, 1399 und 1427 RVO und beziehen sich in ihren Begründungen ua auf das Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1976 - 12/3 RK 66/75 - (BSGE 41, 297).

    Läßt sich nämlich der von der Beklagten behauptete Tatbestand der Versicherungspflicht der Beschäftigten nicht feststellen, so geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (BSGE 41, 297, 300; 37, 114, 117).

    Der Beweis kann allerdings als geführt angesehen werden, wenn die Kläger die ihnen als Arbeitgeber gesetzlich auferlegten Mitwirkungspflichten bei der zunächst festzustellenden Versicherungspflicht schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verletzt und so die erforderliche Aufklärung verhindert haben (Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1976 - 12/3 RK 66/75 - BSGE 41, 297).

    Diese gesamten Mitwirkungspflichten treffen den Arbeitgeber auch dann, wenn er Personen lediglich unständig beschäftigt (BSGE 41, 297, 301).

    Wird die allen anderen Mitwirkungspflichten zugrunde liegende und alle Beschäftigten ohne Rücksicht auf das Bestehen einer Versicherungspflicht umfassende Aufzeichnungspflicht vom Arbeitgeber absichtlich oder schuldhaft verletzt und dadurch von ihm die der Einzugsstelle obliegende Beweisführung zur Versicherungspflicht der Beschäftigten vereitelt, dann hat der Arbeitgeber Beiträge nach Maßgabe der Lohnsumme zu zahlen, ohne daß es auf den tatsächlichen Nachweis der Versicherungspflicht des einzelnen Versicherten ankommt (BSGE 41, 297, 301).

  • BSG, 06.02.1974 - 12 RK 30/72
    Auszug aus BSG, 28.04.1977 - 12 RK 25/76
    Unter Bezugnahme auf das Urteil des erkennenden Senats vom 6. Februar 1974 (BSGE 37, 114) hat das LSG die Auffassung vertreten, ein Arbeitgeber werde nicht schon deshalb beitragspflichtig im Sinne der §§ 393 Abs. 1 Satz 1 und 1396 Abs. 1 Satz 1 der Reichsversicherungsordnung (RVO), weil er nachweislich in bestimmter Höhe Löhne gezahlt habe.

    Das Berufungsgericht hat hierbei zutreffend auf die Rechtsprechung des erkennenden Senats (BSGE 37, 114) abgestellt.

    Läßt sich nämlich der von der Beklagten behauptete Tatbestand der Versicherungspflicht der Beschäftigten nicht feststellen, so geht dies nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten der Beklagten als Einzugsstelle, die aus der von ihr behaupteten Versicherungspflicht ihre Beitragsforderung ableitet (BSGE 41, 297, 300; 37, 114, 117).

  • BSG, 29.04.1976 - 3 RK 38/75

    Sozialversicherungsbeiträge - Mitwirkung an der Entrichtung - Arbeitgeber -

    Auszug aus BSG, 28.04.1977 - 12 RK 25/76
    Sie meint aber, entgegen dem Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1976 - 12/3 RK 38/75 - begründe die Vorschrift des § 449 Abs. 1 RVOüberhaupt keine Meldepflicht des Arbeitgebers für unständig Beschäftigte.

    Dies könnte der Fall sein, wenn die Beklagte in Kenntnis dieser Umstände in der vorauf gegangenen Zeit eine derartige Verhaltensweise für die Klägerin erkennbar geduldet hatte (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 29. April 1976 - 12/3 RK 38/75 -).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 24/17

    Zulässigkeit der Schätzung der vom Arbeitgeber zu entrichtenden

    Der Arbeitgeber, der nicht ordnungsgemäß festgestellt hat, trägt die objektive Beweislast, dass ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand der rechtlich zutreffende Beitrag festgestellt werden kann (BSG, Urteil vom 28. April 1977, 12 RK 25/76, juris Rn. 14; Sehnert in: Hauck/Noftz, SGB IV K § 28f, Rn. 9).
  • BSG, 24.10.1978 - 12 RK 29/76

    Voraussetzungen der Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Pflicht des

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (BSGE 37, 114, 117; 41, 297, 300; Urteile vom 28. April 1977 - 12 RK 25/76 -, USK Nr. 7738, und 12/3 RK 48/75 = SozR 2200 § 317 Nr. 2) entschieden, daß einerseits zwar die Unmöglichkeit, die Versicherungspflicht, die Beitragspflicht und die Beitragshöhe festzustellen, grundsätzlich zu Lasten der Einzugsstelle geht, daß andererseits aber ausnahmsweise der Beweis des Bestehens eines versicherungspflichtigen und damit grundsätzlich auch beitragspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses als von der Einzugsstelle geführt anzusehen ist, wenn der Arbeitgeber seine zuvor im einzelnen genannten, das Versicherungsverhältnis betreffenden Arbeitgeberpflichten, insbesondere die Aufzeichnungspflicht, absichtlich oder schuldhaft verletzt (BSGE 41, 297, 301).

    Die Klägerin hat daher die Beiträge nach Maßgabe der Lohnsumme zu zahlen, ohne daß es auf den tatsächlichen Nachweis der Versicherungspflicht der einzelnen Versicherten ankommt (Urteil des erkennenden Senats vom 28. April 1977 - 12 RK 25/76 -, USK 7738).

  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 23/17

    Ermittlung der vom Arbeitgeber nachzuentrichtenden Sozialversicherungsbeiträge

    Der Arbeitgeber, der nicht ordnungsgemäß festgestellt hat, trägt die objektive Beweislast, dass ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand der rechtlich zutreffende Beitrag festgestellt werden kann (BSG, Urteil vom 28. April 1977, 12 RK 25/76, juris Rn. 14; Sehnert in: Hauck/Noftz, SGB IV K § 28f, Rn. 9).
  • SG Karlsruhe, 28.01.2014 - S 16 R 4136/12

    Beitragsnachforderungen aufgrund von Equal pay-Ansprüchen nach der

    Dabei ist auch im Falle dieses Satzes 3 erforderlich, dass eine Aufzeichnungspflichtverletzung des Arbeitgebers vorgelegen hat (BSG, Urteil vom 28.04.1977, 12 RK 25/76 Rn. 13).
  • LSG Sachsen, 22.03.2013 - L 1 KR 14/13

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen auf Grund

    Es ist nämlich ausgeschlossen, diese Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, wenn nicht vorher der Arbeitgeber die versicherungsrechtlich maßgeblichen Angaben aufgezeichnet hat (BSG, Urteil vom 28. April 1977 - 12 RK 25/76 - juris Rn. 13).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 22/17

    Voraussetzungen einer zulässigen Schätzung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags

    Der Arbeitgeber, der nicht ordnungsgemäß festgestellt hat, trägt die objektive Beweislast, dass ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand der rechtlich zutreffende Beitrag festgestellt werden kann (BSG, Urteil vom 28. April 1977, 12 RK 25/76, juris Rn. 14; Sehnert in: Hauck/Noftz, SGB IV K § 28f, Rn. 9).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 21/17

    Voraussetzungen einer zulässigen Schätzung der vom Arbeitgeber gezahlten

    Der Arbeitgeber, der nicht ordnungsgemäß festgestellt hat, trägt die objektive Beweislast, dass ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand der rechtlich zutreffende Beitrag festgestellt werden kann (BSG, Urteil vom 28. April 1977, 12 RK 25/76, juris Rn. 14; Sehnert in: Hauck/Noftz, SGB IV K § 28f, Rn. 9).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2020 - L 5 KR 149/16

    Voraussetzungen einer zulässigen Schätzung der vom Arbeitgeber gezahlten

    Der Arbeitgeber, der nicht ordnungsgemäß festgestellt hat, trägt die objektive Beweislast, dass ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand der rechtlich zutreffende Beitrag festgestellt werden kann (BSG, Urteil vom 28. April 1977, 12 RK 25/76, juris Rn. 14; Sehnert in: Hauck/Noftz, SGB IV K § 28f, Rn. 9).
  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 817/12

    Verpflichtung eines Unternehmens im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung zur

    Es ist nämlich ausgeschlossen, diese Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, wenn nicht vorher der Arbeitgeber die versicherungsrechtlich maßgeblichen Angaben aufgezeichnet hat (BSG, Urteil vom 28. April 1977 - 12 RK 25/76 - juris Rn. 13).
  • LSG Hamburg, 06.04.2011 - L 2 AL 51/07

    Erstattung von bezogenem Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber wegen fehlender

    Voraussetzung ist dabei, dass die Aufklärung des Sachverhaltes absichtlich oder schuldhaft (also auch bloß fahrlässig) vereitelt worden ist (vgl. BSG, Urteil vom 29.4.1976 - 12/3 RK 66/75, BSGE 41, 297 mit zahlreichen weiteren Nachweisen; BSG, Urteil vom 28.4.1977 - 12 RK 25/76, juris; BSG, Urteil vom 25.6.1998 - B 7 AL 126/95 R, BSGE 82, 183).
  • SG Augsburg, 25.03.2015 - S 17 R 270/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Annahme fahrlässiger Unkenntnis

  • LSG Hessen, 15.04.2015 - L 1 KR 441/12
  • SG Dresden, 15.05.2013 - S 15 KR 440/12

    Verpflichtung eines im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung tätigen Unternehmens

  • SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
  • SG Duisburg, 13.09.1982 - S 21 KR 5/81

    Krankenversicherung

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